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14 Jahre Zuchthaus

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14 Jahre Zuchthaus

Weiteres Urteil im Fall «Albatros»

Ein 42-jähriger Kosovar ist am Dienstag vom Strafgericht des Saanebezirks wegen Drogenhandels zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Strafmass liegt somit deutlich über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

14 Jahre Zuchthaus lautete das Urteil am Strafgericht des Saanebezirks am Dienstag gegen einen 42-jährigen Kosovaren. Er wurde verurteilt wegen Drogenhandels mit 110 bis 114 Kilogramm gestrecktem Heroin sowie 400 Gramm Kokain. Vor allem die grosse Menge an Drogen – die bisher grösste Menge im Fall «Albatros» – und die wichtige Position des 42-Jährigen im Drogenhandel liessen das Strafmass bedeutend höher ausfallen, als es dies der Substitut der Staatsanwaltschaft Fabien Gasser mit zehn Jahren gefordert hatte (siehe FN vom 21. Juni).

Gerichtspräsident Nicolas Ayer sprach in der Urteilsverkündung von einer grossen Entschlossenheit, mit welcher der Angeklagte den Drogenhandel bis zu seiner Festnah-
me im Juni 2002 betrieben hat-
te. Das Gericht hat neben dem
Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz auch unerlaubten Waffenbesitz und Geldwäscherei geltend gemacht.

Verhaftungen dank
umfangreichen Geständnissen

Der Angeklagte wurde nicht härter bestraft – die Höchststrafe im Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz lautet auf 20 Jahre Zuchthaus -, weil er nach seiner Verhaftung aus eigenem Willen umfangreiche Geständnisse abgeliefert hat. Nicht nur, was die eigenen Verstösse betraf, sondern auch solche seiner ebenfalls in den Drogenhandel verwickelten Landsleute. Dank diesen Aussagen gelang es der Freiburger Polizei weitere Personen festzunehmen und einen Händlerring auszuheben. «Er tat dies, obwohl er sich damit in Gefahr begibt», betonte Nicolas Ayer. Im Kosovo wird die Blutrache (Vendetta) immer noch praktiziert, weshalb der dreifache Familienvater Racheakte gegen seine Familie befürchtet.

Aus Notwehr gehandelt

Freigesprochen wurde der Kosovar in den Anklagepunkten der Teilnahme an einer kriminellen Organisation und der schweren Körperverletzung, eventuell vorsätzlicher Totschlag. Das Gericht sah es im fraglichen Vorfall als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2001 in einer Auseinandersetzung seinem damaligen Freund das Küchenmesser in Notwehr in den Oberschenkel gerammt hatte.

Der Verteidiger Bruno Kaufmann hatte in seinem Plädoyer 7,5 Jahre Zuchthaus gefordert. Er wartet die schriftliche Urteilsverkündung ab, um sich unter Umständen weiter Schritte zu überlegen. Er zeigte sich aber erleichtert, dass sein Klient vom Vorwurf der schweren Körperverletzung, eventuell vorsätzlichem Totschlag, freigesprochen wurde.

Der Verurteilte hat bereits drei Jahren Haft abgesessen. Die Gefängnisleitung attestiert ihm in allen
Belangen ein vorbildliches Benehmen.

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