Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

14. Monatslohn – rechtmässiges Geschenk?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: arthur zurkinden

FreiburgDiese Feststellung machten einige Grossräte am Dienstag, als die Detailberatung der Staatsrechnung in An-griff genommen wurde: Drei Millionen Gewinn, wovon zwei Millionen für die Staatskasse.

Laut FDP-Sprecher Heinz Etter haben auch die Automobilisten mit den bezahlten Gebühren zur guten Finanzlage des ASS beigetragen. Deshalb forderte er weitere Gebührensenkungen. Und er stellte fest, dass das Personal zum 10-Jahr-Jubiläum des autonomen ASS einen 14. Monatslohn erhalten hat. «Ist dies ein rechtmässiges Geschenk?» Nach seinen Worten handelt es sich um Geld, dass zuvor den Automobilisten aus den Taschen gezogen wurde.

Heikle Frage

«Eine heikle Frage», meinte Justizdirektor Erwin Jutzet. Er konnte aber mitteilen, dass ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben worden sei. Er rief auch in Erinnerung, dass die Hälfte des Ertragsüberschusses, der aus vertraglichen Dienstleistungen resultiert, dem ASS gehöre. az

Meistgelesen

Mehr zum Thema