Ein 34-jähriger Rumäne hat einer Frau ein Armband im Wert von 700 Franken entwendet. Die Staatsanwaltschaft sprach ihn des Diebstahls schuldig.
Eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken: So lautet das Strafmass der Staatsanwaltschaft gegen einen 34-jährigen Rumänen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann wegen des Diebstahls.
Der Mann bat im Spätsommer 2023 am Bahnhof Freiburg eine junge Frau um Geld. Diese übergab ihm 50 Franken, worauf der Mann mehr Geld einforderte. Er folgte der Frau, als sie den Bahnhof verliess. Schliesslich gab sie ihm weitere 100 Franken, woraufhin er rasch den Ort verliess. Später bemerkte die Frau, dass ihr Armband im Wert von 700 Franken fehlte. Der Mann wird beschuldigt, ihr das Armband gestohlen zu haben. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft hält die Aussagen der Frau jedoch für glaubwürdig, wie sie im Strafbefehl festhält: Die Frau habe den Sachverhalt klar und präzise schildern können und keinen Grund, zu lügen.
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