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150 Tage Gefängnis für etliche Delikte

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein 29-jähriger Asylbewerber muss 150 Tage ins Gefängnis und eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Im Oktober vor einem Jahr hat der Mann mit zwei anderen Männern in einem Freiburger Restaurant die Geldbörse eines Kellners gestohlen, darin befanden sich 3500 Franken. Im November 2011 bezog der Mann an einem Bankomaten in Marly 2780 Franken. Die Karte war gestohlen; es ist jedoch unklar, wer sie entwendet hatte.

Im März 2012 betrat der Mann ein Einkaufszentrum in Freiburg, obwohl ihm dies verboten worden war. Er trank dort einen Kaffee und verliess das Zentrum, ohne den Kaffee bezahlt zu haben. Nur wenige Tage später zerbrach der 29-jährige Mann in der Nacht die Fensterscheibe eines Freiburger Cafés und drang in das Gebäude ein. Er stahl dort einen Betrag von 1200 Franken.

Am selben Tag brach der Mann in ein weiteres Restaurant ein und stahl die Geldbörse eines Kellners, die 300 Franken enthielt, sowie drei Flaschen Bier. In der gleichen Nacht hatte der Asylbewerber in ein drittes Restaurant einbrechen wollen, da er dort jedoch den Alarm auslöste, floh er, bevor er etwas hatte entwenden können.

Drogen gekauft und konsumiert

In der Zeit vom November 2010 bis April 2012 hatte sich der Beschuldigte in verschiedenen Schweizer Städten aufgehalten sowie in mehreren Kebab-Geschäften gearbeitet, obwohl er damals weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsbewilligung besass.

Von November 2011 bis Mai 2012 kaufte und konsumierte der Mann Kokain in Freiburg, Lausanne, Bern und Genf im Wert von total 4000 Franken. Der Mann beschaffte sich zudem Marihuana. Im Juni 2012 versuchte er, in der Nacht in ein Freiburger Asylzentrum einzudringen, obwohl ihm dies nicht erlaubt war.

Gemäss Strafbefehl hält die Staatsanwaltschaft den Mann unter anderem schuldig des Diebstahls, des versuchten Diebstahls, des Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Hehlerei, des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Hausfriedensbruches. Zusätzlich zur unbedingten Gefängnisstrafe und der Busse werden dem Mann die Verfahrenskosten von rund 2000 Franken auferlegt. mir

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