Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

23-Jähriger muss wegen Mordes an einer Frau 16 Jahre ins Gefängnis

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat am Donnerstag einen 23-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Er hatte im August 2021 eine 20-jährige Frau in Ostermundigen umgebracht.

Der Mann wurde zudem wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 20 Franken verurteilt. Er muss auch Schadenersatz und finanzielle Genugtuung leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Gerichtspräsident sagte bei der Urteilseröffnung, das Verhalten des Mannes nach der Tat habe das Gericht sprachlos gemacht. Das Gericht sei schockiert und zutiefst betroffen. Der Verurteilte sass bei der Bekanntgabe des Urteils ruhig da und hörte zu.

Laut dem Regionalgericht hatte der Mann die Frau nach einem heftigen Streit mit Schlägen gegen den Kopf, Würgen und Ertränken getötet. Das Motiv war ein Laptop sowie 830 Franken.

Der Mann und die Frau seien vor mehreren Jahren für einige Monate ein Paar gewesen. Der Mann habe sie am Abend des 9. Augusts 2021 bei ihr Zuhause in Ostermundigen besucht. Sie hätten zusammen Sex gehabt. Am folgenden Tag sei es zur Tat gekommen.

Das Opfer sei nackt in der mit Wasser gefüllten Badewanne aufgefunden worden. Die Frau sei am geschluckten Wasser gestorben, ergaben die medizinischen Untersuchungen.

Die Staatsanwältin hatte für den Täter wegen Mordes, qualifiziertem Raub und betrügerischem Gebrauch einer Datenverarbeitungsanlage eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und sechs Monate verlangt.

Der Verteidiger wollte einen Freispruch. Für ihr sei der Täter zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Gemäss den Einvernahmen des Angeklagten durch die Polizei sei er aus dem Wohnblock gegangen und habe sich dort am frühen Abend für rund 45 Minuten aufgehalten. In dieser Zeit hätte eine Drittperson in die Wohnung eindringen können, um die Frau zu töten.

Der Angeklagte machte während der Urteilsverkündung kaum Aussagen. Kurz vor Ende des ersten Prozesstages sagte er, es tue ihm leid und er vermisse das Opfer.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema