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24 Monate bedingt für den jungen Mann, der mit Teenies ins Bett ging

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Das Bezirksgericht Sense verurteilt den jungen Mann, der mit vier minderjährigen Mädchen sexuellen Kontakt hatte, zu 24 Monaten bedingter Gefängnisstrafe. Die Anklage wegen Vergewaltigung lässt das Gericht fallen.

Im Februar verhandelte das Bezirksgericht Sense einen speziellen Fall: Ein im Sensebezirk wohnhafter Mann hatte zwischen April 2021 und Februar 2022 mehrere Male sexuellen Kontakt mit Mädchen im Alter von 12 bis 14 Jahren (die FN berichteten). Der Mann wurde in diesem Zeitraum volljährig. Betroffen waren vier Mädchen, die er aus seinem Freundeskreis kannte.

Schutzalter 16 Jahre

Auch wenn die sexuellen Handlungen mit den Mädchen einvernehmlich waren, verstossen sie gegen das Gesetz. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren sexuellen Kontakt hat, macht sich strafbar. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. 

Das Gericht verurteilt den heute 20-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren wegen mehrfach begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern, wie aus dem Urteil hervorgeht. Er erhält ausserdem wegen Konsum von harter Pornografie und einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Das Gericht spricht nebst der Pflicht, seine Therapie fortzuführen, auch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot aus. Dieses geht auf die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» zurück. Es wurde vom Stimmvolk 2014 angenommen und führte zu einer Gesetzesänderung, bei der Täter wegen Straftaten, die die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes beeinträchtigen, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Keine Vergewaltigung

Nebst der sexuellen Handlung soll es gemäss einem der Mädchen auch zu einer Schändung und Vergewaltigung gekommen sein, was der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung von sich wies. Das Gericht spricht ihn diesbezüglich frei, insbesondere aufgrund der Widersprüche in den Aussagen des Opfers und in Anwendung des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten», wie es im Urteil heisst.

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