Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

2,5 oder 8 Prozent: Die Wurst hat zwei Enden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Für den Kaffee, der den Gast 4 Franken kostet, zahlt der Wirt dem Bund 32 Rappen Mehrwertsteuer. Die Bratwurst mit Pommes frites für 20 Franken wird mit 1.60 Franken besteuert. So ist die Regelung heute bei einer Mehrwertsteuer von 8 Prozent für Restaurants. Stimmt nun das Volk der von Gastrosuisse lancierten Initiative zu, werden für den Wirt die Abgaben an den Fiskus sinken. Einen festgesetzten neuen Steuersatz nennt die Initiative zwar nicht, fällt der Satz aber, wie Gastrosuisse fordert, auf das Niveau der Take-aways, derzeit 2,5 Prozent, dann zahlt der Wirt pro Kaffee 10 Rappen und für die Bratwurst 50 Rappen nach Bern. Es geht also um eine Differenz von 20 Rappen für ein Getränk und 1.10 für eine Mahlzeit. Bei 100 Kaffees respektive 20 Menüs kann der Patron einen Stundenlohn für eine Serviertochter einsparen.

Die Rechenbeispiele zeigen: Bei der Mehrwertsteuer-Initiative geht es den Wirten nicht ans Lebendige und beim Kunden nicht um seinen Espresso. Bei einem Ja zur Initiative dürfte es für den Kunden nicht billiger werden, auch wenn Gastrosuisse das beteuert, und das Servicepersonal erhielte auch nicht mehr Lohn. Die Marge für den Wirt dürfte kurzfristig etwas steigen, was durchaus ein gerechtfertigtes Anliegen ist; das fordern andere Branchen auch.

Viel eher im Zentrum der Debatte steht die Gleichbehandlung. Gastrosuisse beklagt, dass Imbissstände mit der tieferen Mehrwertsteuer gegenüber den herkömmlichen Restaurants Vorteile geniessen. Dieses Argument hat seine Berechtigung. Aber wenn nun die Wirte auch nur 2,5 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen müssen, dann fühlt sich der Schreiner benachteiligt. Und wenn man ihm entgegenkommt, dann meldet der Spengler seine Benachteiligung an. So würde ein ganzer Rattenschwanz folgen.

Man könnte auch den Umkehrschluss aus der Initiative ziehen und die Imbissverkaufsstellen inskünftig auch mit 8 Prozent besteuern. Damit wäre den Forderungen der Wirte formell zwar Genüge getan, aber sie hätten eigentlich nichts davon. Gegner der Initiative argumentieren zudem, dass ein Imbisslokal und ein Restaurant nicht die gleichen Dienstleistungen bieten. Tatsächlich gibt es in der Schweiz einen reduzierten Steuersatz auf Nahrungsmittel, weil es sich dabei um etwas Lebensnotwendiges handelt. Der Service des Restaurants ist nichts Lebensnotwendiges, und deshalb muss er auch nicht tiefer besteuert werden.

 Auch diese Argumentation ist nicht von der Hand zu weisen. Führt man den Gedanken allerdings zu Ende, müssten folgerichtig sowohl im Imbisslokal wie im Restaurant Nahrungsmittel und Dienstleistung getrennt und zu zwei verschiedenen Steuersätzen berechnet werden: das Fleisch als Grundprodukt zu 2,5 Prozent und die Zubereitung, der Verkauf, die Bedienung und die Nebenkosten des Lokals zu 8 Prozent. Schliesslich findet auch beim Imbissstand eine Dienstleistung statt: Auch da wird einkassiert, die Bratwurst auf ein Karton gelegt, Abfall entsorgt und eine Toilette angeboten.

Mit heutigen Rechenmaschinen wäre eine solch differenzierte Berechnung gewiss möglich, doch der Verwaltungsaufwand würde steigen. Wohl höher als die 20 Rappen pro Kaffee und 1.10 Franken pro Bratwurst mit Frites. Wollen wir das?

Unzweifelhaft haben es die Wirte heute schwerer als vor einigen Jahren. Das Rauchverbot, strengere Alkoholgrenzwerte und Kontrollen im Verkehr, Hygienevorschriften: All das macht ihnen zu schaffen. Es ist auch nicht der Fehler der Wirte. Es entspricht einem Strukturwandel, wie ihn etwa die Landwirtschaft kennt.

Der Strukturwandel entspricht einem Willen der Gesellschaft. Er soll weder verteufelt noch durch eine willkürliche Steuererleichterung aufgehalten werden. Selbstverständlich haben viele Restaurants eine wichtige gesellschaftliche und soziale Bedeutung. Am meisten ist ihnen aber geholfen, wenn die Besitzer gute Wirte in Ruhe arbeiten lassen und ihnen den Raum für Innovationen geben. Wichtig für einen erfolgreichen Restaurationsbetrieb ist ein angemessener Pachtzins. Deshalb sollten all jene Besitzer zu mehr Verantwortungsbewusstsein aufgerufen werden, die meinen, sie könnten als Trittbrettfahrer an einem guten Wirten sich eine goldene Nase verdienen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema