Wegen eines unerlaubten Tiertransports im Herbst letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft einen Mann nun mittels Strafbefehl verurteilt. Der 43-Jährige hatte im Glanebezirk ein Rind verlegt, obwohl die Resultate einer bestimmten tierärztlichen Analyse nicht vorgelegen hatten. Der Mann verstiess somit gegen das Tierseuchengesetz und erhielt eine Busse von 300 Franken. ma
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- 04.05.2024
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- 04.05.2024
Ein Leserbrief zur Gastkolumne «Guglera», FN vom 24. April …