Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion beabsichtigt, gewisse Teile der Ortsplanungsrevision von St. Antoni nicht zu genehmigen. Dies ist dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen. Es sind dies diverse Einzonierungen sowie Änderungen im Verzeichnis der unbeweglichen Kulturgüter. Betroffen ist der Weiler Lampertshalten, wo die Gemeinde 19 700 Quadratmeter als Bauzone ausscheiden wollte, was die Baudirektion nun nicht genehmigen will. Der Ammann von St. Antoni, Urs Klemenz, wollte sich gestern gegenüber den FN bezüglich der Tragweite dieses Entscheides nicht äussern. «Zusammen mit dem Ortsplaner werden wir das Ganze analysieren und schauen, wie es weitergehen soll.» mir
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- 04.05.2024
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- 04.05.2024
Ein Leserbrief zur Gastkolumne «Guglera», FN vom 24. April …