BERN Ab kommender Woche können die ersten Lebensmittel nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Schweiz eingeführt werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat erste Gesuche gutgeheissen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip gilt seit dem 1. Juli. Es bedeutet, dass Produkte, die in der EU rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden dürfen. sda
Bericht Seite 20