Unlängst haben zwei Pfarreiseelsorgerinnen ohne Leitungsfunktion von Bischof Felix Gmür die Taufvollmacht erhalten. Sie sind nicht die ersten, heisst es seitens des Bistums Basel. Relativ neu ist aber eine entsprechende Regelung. Die beiden Seelsorgerinnen, die neu die Taufe spenden dürfen, arbeiten im Pastoralraum Leimental im Kanton Solothurn in der Vorbereitung zur Erstkommunion, in der Kinderkirche und in der Familienpastoral, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» schreibt. Die beiden Frauen sind aber nicht die ersten Seelsorgerinnen ohne Leitungsfunktion, die diese Aufgabe übernehmen können. Schon früher hätten – «unter bestimmten Umständen» – Pfarreiseelsorgerinnen und Pfarreiseelsorger eine Taufvollmacht erhalten, erklärt der Bistumssprecher Hansruedi Huber auf Anfrage. Das sei «so praktiziert worden». Er betont allerdings, in der Regel werde die Taufe von einem Priester oder Diakon gespendet. Denn sie spiele eine wichtige Rolle als Initiationssakrament, bei dem es um die Aufnahme in die kirchliche Gemeinschaft gehe. Das Bistum Basel hat nun diese Aufgabe in einem offiziellen Schreiben für weitere Personenkreise im kirchlichen Dienst geöffnet.
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