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Deutlich höhere Beiträge bei nicht bezahlten Alimenten

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Der Kanton springt ein, wenn Alimentenzahlungen ausbleiben. Der Staatsrat war bereit, die bisherigen Vorschüsse von 400 auf 650 Franken zu erhöhen. Der Grosse Rat geht nun aber noch weiter.

Wer vergeblich auf festgesetzte Unterhaltsbeiträge des Ex-Partners für gemeinsame Kinder wartet, kann schnell einmal unverschuldet an finanzielle Grenzen stossen. In solchen Situationen springt der Staat ein, und diese Unterstützung wird nun gar ausgeweitet.

Der Freiburger Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung ein neues Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen behandelt und in mehreren Punkten Verbesserungen für die Betroffenen gutgeheissen. Schon jetzt sprang der Kanton ein, wenn festgesetzte Alimentenzahlungen ausblieben. Diese Vorschüsse betrugen bisher maximal 400 Franken, und der Staatsrat war bereit, diesen Betrag auf 650 Franken zu erhöhen.

Bis zur Waisenrente

Der Grosse Rat ging aber in der Debatte vom Dienstag deutlich weiter als der Staatsrat. So folgte er einem Antrag der Ratskommission und legte die maximalen Vorschüsse auf den Höchstbetrag einer einfachen Waisenrente für das Kind fest. Diese beträgt im Moment 956 Franken. Auch wenn der Staatsrat auf seinem vorgeschlagenen Betrag von 650 Franken beharrte, fiel der Entscheid für einen noch höheren Betrag mit 74 gegen 11 Stimmen klar aus. Diese Erhöhung dürfte auch bei der zweiten Lesung am Mittwochmorgen nicht mehr bestritten sein.

Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP)erklärte, dass dadurch nicht höhere Alimente ausbezahlt würden. «Die Unterhaltsbeiträge können nicht höher sein, als vom Richter festgesetzt», sagte sie. Wie sie erklärte, liegen 25 Prozent aller Alimente für Kinder unter den bisherigen 400 Franken, weitere 40 Prozent unter den vom Staatsrat vorgeschlagenen 650 Franken, und 28 Prozent liegen nun im Bereich des vom Parlament beschlossenen Betrags einer Waisenrente.

Der Staatsrat war in seinem Gesetzesentwurf weiter gegangen, als die ursprüngliche Motion von Elias Moussa (SP, Freiburg) und Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) verlangt hatte, nämlich Vorschüsse nur für das jüngste Kind. Der Staatsrat hingegen weitete es in seinem Entwurf auf alle Kinder aus. Dafür sollten unterhaltsberechtigte Eltern kein Vorschuss mehr erhalten. 

Geld für Partner

Kommissionssprecher Philippe Demierre (SVP, Esmonts) erklärte diese Änderung damit, dass sich die Rollen in der Familie geändert haben, und dass Frauen heute wirtschaftlich unabhängiger seien. Unterhaltsberechtigte Partner gab es zuletzt nur rund 60, von denen 32 schon einen Vorschuss für Kinder erhalten.

Doch die Kommission beantragte, diesen Passus über die Partner zu streichen, sodass diese weiterhin Anrecht auf Vorschüsse haben. Der Rat folgte diesem Antrag mit 50 gegen 47 Stimmen äusserst knapp. Dieser Entscheid scheint hinsichtlich der zweiten Lesung noch nicht in Stein gemeisselt.

Die ursprüngliche Variante hätte den Staat knapp 1,5 Millionen Franken mehr gekostet. Dieser Betrag wird nun durch die höhere Obergrenze etwas erhöht. 

Das Gesetz sieht auch vor, dass der Kanton für das Inkasso verantwortlich ist. Gemäss der Staatsrätin könnten in der Regel die Hälfte der Beträge von den unterhaltspflichtigen Personen einkassiert werden. Den Fehlbetrag teilen sich der Kanton und die Gemeinden. 

Es wird observiert

Umstritten war auch der vom Staatsrat vorgeschlagene Punkt, wonach bei solchen Verfahren betroffene Personen observiert werden können. Dies störte Christa Mutter (Grüne, Freiburg): «Eine solche Massnahme ist unverhältnismässig angesichts der Beträge. Und es schafft ein katastrophales Klima.» Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) pflichtete ihr bei, und Elias Moussa befürchtet einen administrativen Leerlauf, bei dem die Kosten für eine Observierung höher sein könnten als allfällig eingespartes Geld. Betrand Morel aber meinte: «Missbräuche stehen zu lassen, wäre schockierender.»

Schliesslich entschied sich der Grosse Rat mit 52 gegen 49 Stimmen für Observierungen. Auch dieser Entscheid muss erst die zweite Lesung bestehen.

Zahlen und Fakten 

Kanton und Gemeinden teilen Kosten

Anfang 2021 gab es im Kanton Freiburg 1225 Bezügerinnen und Bezüger von Bevorschussungen, wovon 1165 Kinder waren, 60 noch Verheiratete oder Geschiedene. Von diesen 60 Personen erhielten 32 auch eine Bevorschussung zugunsten des Kindes, wogegen 28 die Vorschüsse ausschliesslich für sich bezogen. Im Jahr 2020 leistete der Kanton Vorschüsse über 5,88 Millionen Franken, wovon er 2,83 Millionen aber wieder bei den Unterhaltspflichtigen eintreiben konnte. Zulasten der öffentlichen Hand blieb ein Fehlbetrag von 3,05 Millionen Franken, welcher je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden trugen. Diese Rechnung basierte auf Vorschüsse bis maximal 400 Franken. Mit dem Entscheid von Dienstag sind Vorschüsse bis 956 Franken pro Person möglich. uh

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