Sie verstiess gleich gegen drei Bundesgesetze: Eine Frau wollte Ratten vergiften, doch es verendeten zwei Igel und ein Rotmilan.
Ratten hatten in ihrem Garten Schaden angerichtet. Daraufhin beschloss eine 71-jährige Freiburgerin im Frühjahr, die Tiere zu vergiften. Sie mischte Rattengift mit Katzenfutter und verteilte vier Teller mit dieser Paste entlang einer Hecke in ihrem Garten.
Der Milan frass die Igel
Die Ratten frassen nicht davon. Jedoch verendeten zwei Igel und ein Rotmilan; sie wurden in der Nähe des Gartens der Frau gefunden. Toxikologische Analysen zeigten, dass die Igel das Rattengift gefressen hatten. Der Rotmilan wiederum erbeutete die geschwächten Tiere, sodass das Gift via Nahrungsmittelkette direkt in seinen Körper gelang und er ebenfalls verendete.
Eine bedingte Geldstrafe
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Frau mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit über zwei Jahre. Sie muss eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 300 Franken bezahlen. Dies, weil sie gegen das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und das Umweltgesetz verstossen hat.
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