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GLP empfiehlt Ja zur Pflege- und zur Justizinitiative

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Trotz Vorbehalten zieht die Freiburger GLP die Pflegeinitiative dem Gegenvorschlag des Bundesrats vor.
Keystone/a

Die Grünliberale Partei des Kantons Freiburg empfiehlt drei Mal ein Ja für die eidgenössischen Volksabstimmungen vom 26. November. Am umstrittensten war die Pflegeinitiative.

Es zeigte sich eine gewisse Unzufriedenheit, als die Mitglieder der Freiburger GLP am Donnerstagabend die Vorlage der Pflegeinitiative diskutierten, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ende November abstimmen können. Zum einen ging vielen Anwesenden der Generalversammlung die Initiative zu weit, insbesondere weil dafür die Bundesverfassung geändert werden müsse, wie Präsidentin Ana Fontes Martins gegenüber den FN sagte. Andrerseits ging der Gegenvorschlag des Bundesrats, der für die Förderung der Pflege eine Milliarde Franken sprechen will, der Mehrheit der GLP-Versammlungsteilnehmer zu wenig weit. Es wurden die Löhne der Pflegefachleute diskutiert, aber auch ganz allgemein die Arbeitsbedingungen, so etwa die hierarchische Struktur im Gesundheitswesen mit dem grossen Einfluss der Ärzte. Unter Abwägung all dieser Überlegungen entschied sich die Freiburger GLP mit acht gegen fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Ja-Parole, verbunden mit der Hoffnung, dass die Ausführungsbestimmungen im Sinne des Pflegepersonals ausfallen.

Ja zum Rest

Mit elf gegen zwei Stimmen bei drei Enthaltungen sagte die Partei auch Ja zur Justizinitiative. Dabei sollen die Bundesrichter von der Bundesversammlung nicht mehr nach Parteizugehörigkeit bestimmt werden, sondern durch einen Losentscheid. Für die Mehrheit der Mitglieder darf es nicht sein, dass eine kompetente Person nicht ans Bundesgericht gewählt wird, weil sie der falschen Partei nahesteht.

Diskussionslos, aber doch mit zwei Gegenstimmen sagte die Freiburger GLP Ja zum Covid-Gesetz.

Die Partei änderte schliesslich ihr Reglement über die Abgaben von Einkünften von in ein politisches Amt gewählten GLP-Mitgliedern. Sollten diese ein kantonales oder eidgenössisches Amt bekleiden, würde die Partei einen Prozentsatz verlangen, erklärte Ana Fontes Martins. Bei Ämtern auf Gemeindeebene entscheiden die kommunalen oder regionalen Sektionen.

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