Der Hilfsaufseher, der im Juli 2020 mit einem Nachtsichtgerät und einem Schalldämpfer ein Wildschwein schoss, wird freigesprochen. Er handelte laut Polizeirichter nach den Direktiven des Kantons Freiburg.
Verstoss gegen das Jagdgesetz und Verstoss gegen das Waffengesetz: Das warf die Freiburger Staatsanwaltschaft einem Hilfsaufseher vor. Dieser hatte im Juli 2020 im Auftrag eines Wildhüters in der Broye Wildschweine geschossen, um sie von landwirtschaftlichen Feldern fernzuhalten (die FN berichteten).
Ein Jäger darf weder mit einem Nachtsichgerät noch mit einem Schalldämpfer schiessen – was der Hilfsaufseher aber machte. Und er hatte in seinem Auto eine zwar gesicherte, aber geladene Waffe auf dem Beifahrersitz, was gegen das Waffengesetz verstösst: Waffe und Munition müssen getrennt transportiert werden.
Ausnahmen für die Wildhüter
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten aber explizit nicht für Wildhüter und Hilfsaufseher, die in ihrem Auftrag unterwegs sind, wie der Polizeirichter des Saanebezirks nun in seinem Urteil festhält. José Rodriguez schreibt in seiner Urteilsbegründung, dass der Staatsrat dies erlaubt hat. Seit über zwanzig Jahren führten die Wildhüter des freiburgischen Amts für Wald und Natur geladene Waffen mit sich, um rasch schiessen zu können – mitunter aus dem Auto heraus. Schalldämpfer seien erwünscht, um in besiedelten Gebieten nicht zu viel Lärm zu verursachen.
«Der Hilfsaufseher hat entsprechend den Direktiven des Amts für Wald und Natur gehandelt», so Polizeirichter Rodriguez. Er spricht den Mann von allen Vorwürfen frei.
Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons; dieser muss auch die Anwaltskosten des Hilfsaufsehers übernehmen.
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