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Anwalt fordert Freispruch für Hilfsaufseher, der mit Nachtsichtgerät und Schalldämpfer unterwegs war

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Im Juli 2020 hielt die Polizei einen Hilfsaufseher an, der mit Nachtsichtgerät und Schalldämpfer Wildschweine schoss. Sein Anwalt plädiert auf Freispruch: Ein Hilfsaufseher sei nicht als Jäger unterwegs und sei berechtigt, auf diese Weise zu schiessen.

Auf dem Beifahrersitz eine geladene Waffe, ein Nachtsichtgerät, ein Schalldämpfer, hinten im Auto ein geschossenes Wildschwein: Als eine Patrouille der Freiburger Kantonspolizei am 11. Juli letzten Jahres gegen Mitternacht einen Mann anhielt, der zwischen Forel und Autavaux auf dunklen Nebenstrassen unterwegs war, traf sie ein ungewöhnliches Bild an.

«Ich wurde schon öfter von der Polizei kontrolliert, das ist ihre Aufgabe», sagte der 66-jährige Mann am Dienstag vor dem Polizeirichter des Saanebezirks. «Aber normalerweise haben die Beamten sich dafür entschuldigt, dass sie mich in meiner Arbeit gestört haben.» Denn der Mann ist Hilfsaufseher. Auch in der besagten Julinacht war er im Auftrag eines Wildhüters unterwegs: Er sollte mit gezielten Abschüssen Wildschweine vertreiben, die in der Region landwirtschaftliches Land verwüstet hatten.

Die Polizei zeigte ihn jedoch an, unter anderem wegen Verstosses gegen das Jagd- und das Waffengesetz: Ein Jäger darf nicht mit Nachtsichtgerät und Schalldämpfer jagen, und er darf keine geladene Waffe im Auto mit sich führen.

Abschuss zur Abschreckung

Wildschweine werden gejagt. «Manchmal ist es jedoch nötig, dass die Wildhüter Wildschweine schiessen, um sie zu vertreiben», sagte Elias Pesenti, Jagdverwalter und Bereichsleiter terrestrische Fauna beim freiburgischen Amt für Wald und Natur, vor Gericht. Werde in einer Herde gezielt ein Tier geschossen, kehrten die anderen nicht mehr so schnell an dieselbe Stelle zurück.

Bei solchen Einsätzen seien die Wildhüter oder die Hilfsaufseher mit einer geladenen, aber gesicherten Waffe unterwegs. «Sie entladen die Waffe erst, wenn ihr Einsatz beendet ist», sagte Pesenti. Da die Wildschweine grosse Strecken zurücklegten, folgten ihnen die Wildhüter im Auto. «Wenn sie ein Tier sehen, bleibt keine Zeit, um auszusteigen und die Waffe aus dem Kofferraum zu holen und zu laden.» Die Hälfte der Schüsse würden aus dem Auto abgegeben.

Andere Regeln für Wildhüter

Die Hilfsaufseher bringen ihre eigenen Waffen mit. Und weil sie während ihres Einsatzes nicht als private Jäger unterwegs sind, dürfen sie Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer einsetzen. «Die Schalldämpfer sind sogar erwünscht», sagte Pesenti. «Sie müssen oft in der Nacht und in der Nähe von Dörfern schiessen, und wir wollen den Lärm möglichst klein halten.»

Der Wildhüter, der dem Hilfsaufseher den Auftrag erteilt hatte, betonte vor dem Polizeirichter, der Mann sei sehr gewissenhaft. «Er arbeitet schon lange für uns.» Manchmal rufe die Kantonspolizei auch direkt ihn an, wenn sich ein Wildtier in die Nähe der Autobahn verirrt habe und ein Einsatz nötig sei.

«Ich wurde verunglimpft»

«Ich denke jeden Tag an diese Nacht zurück», sagte der Angeklagte, der seit 13 Jahren als Hilfsaufseher unterwegs ist. Es sei ein ganz normaler Einsatz gewesen. «Doch nachdem die Polizei mich angehalten hatte, wurde ich auf sozialen Medien und in der französischsprachigen Presse verunglimpft.»

Sein Anwalt Alexis Overney plädierte auf einen Freispruch auf der ganzen Linie. «Die Ehre meines Mandanten muss wiederhergestellt werden.»

Richter José Rodriguez gibt sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.

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