In der Diskussion um die Kosten für schulische Aktivitäten, welche die Gemüter seit einem Bundesgerichtsentscheid zum Thema Ende 2017 bewegt, zeichnet sich eine Lösung ab: Der Staatsrat legt dem Grossen Rat eine Revision des Schulgesetzes vor. Demgemäss soll der Staat künftig die Kosten für das Schulmaterial übernehmen, während die Gemeinden weiterhin die Kosten der kulturellen und sportlichen Aktivitäten tragen sollen. Gemäss Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) tritt die neue Regelung, die im März vor den Grossen Rat kommen soll, aber frühestens auf das Schuljahr 2020/2021 in Kraft.
jcg
Bericht Seite 2
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.