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Gericht in Murten spricht Landesverweis aus wegen harter Pornografie – der Täter ist untergetaucht

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Fast 6000 kinderpornografische Dateien besass ein Mann, der zuletzt im Sense- und Seebezirk lebte. Weil er dreimal nicht zur Verhandlung erschienen war, verurteilte ihn das Gericht des Seebezirks in Abwesenheit.

Dreimal wurde ein 41-jähriger Mann aus Deutschland vom Gericht des Seebezirks vorgeladen. Nie ist er dort aufgetaucht. Der Gerichtspräsident Peter Stoller, die Gerichtsschreiberin sowie die Anwaltspraktikantin Noë Adina Lysser warteten jedes Mal vergeblich auf den Angeklagten, auch an der Verhandlung vom vergangenen Mittwoch.

Dem Mann wird harte Pornografie vorgeworfen: Zwischen Ende 2014 und Ende 2016 soll er Fotos und Videos mit Kinderpornografie über ein soziales Netzwerk aus Russland und diverse Speicherplattformen heruntergeladen und weiterverbreitet haben. Gemäss Anklageschrift sind bei ihm 4893 Bilddateien und 1022 Videodateien mit Kinderpornografie sichergestellt worden.

Aufenthaltsort ist unbekannt

In Abwesenheit verurteilte ihn das Gericht nun zu einem fünfjährigen Landesverweis, einer Busse von 360 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Damit fiel das Strafmass teilweise geringer aus, als es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift gefordert hatte: Neben dem Landesverweis wollte sie, dass sich die Busse auf 1300 Franken beläuft und der Tagessatz bei 30 Franken liegt. Die Anwaltspraktikantin hatte an der Verhandlung für eine Busse von 360 Franken und einen Tagessatz à 10 Franken plädiert.

Ob der Verurteilte von seiner Strafe erfahren wird, ist nicht sicher. Das Gericht kann ihm das Urteil nicht zustellen, weil sein Aufenthaltsort unbekannt ist. Bereits beim ersten Gerichtstermin Ende Oktober, als es sich noch um ein abgekürztes Verfahren gehandelt hatte, war unklar, wo der Mann lebt. Die Anwaltspraktikantin informierte damals, dass die Handynummer ihres Mandanten nicht mehr aktiv sei und sie nicht wisse, wo er sich aufhalte. Der Beschuldigte hatte in den Jahren zuvor mehrmals seinen Wohnsitz gewechselt: Er hielt sich in mindestens fünf verschiedenen Gemeinden im Sense- und Seebezirk sowie im Kanton Graubünden auf. Zuletzt war er an einer Adresse im Stedtli von Murten gemeldet.

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