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Ex-Gemeindekassier von Belfaux hoffte vergebens auf Strafmilderung

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Das Kantonsgericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Gemeindekassier von Belfaux bestätigt. Das Strafmass von siebeneinhalb Jahren Gefängnis bleibt bestehen.

In seinen schriftlich übermittelten Erwägungen hielt das Freiburger Kantonsgericht am Freitag fest, dass der Beschwerdeführer über einen Zeitraum von elf Jahren 259 Bargeldbezüge im Gesamtwert von 5,76 Millionen Franken getätigt hatte. Er verfügte über diese Gelder «zum Zweck der persönlichen Bereicherung und unter Verletzung der geltenden Regeln», so die Richter, und er habe sich so der Veruntreuung schuldig gemacht.

Das Freiburger Kantonsgericht schloss sich damit den Schlussfolgerungen des Wirtschaftsstrafgerichts von 2021 an. Dieses hatte den ehemaligen Beamten wegen qualifizierter Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung in Ausübung öffentlicher Ämter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt (die FN berichteten).

Laut Kantonsgericht wiegt die Schuld des Beschwerdeführers schwer. Dieser habe «über einen sehr langen Zeitraum zahlreiche Geldabhebungen in sehr grossem Umfang getätigt, indem er die Schwachstellen des Kontrollsystems der Gemeinde Belfaux und das blinde Vertrauen ausnutzte, das er bei den Gemeindebehörden genoss. All das geschah zum Schaden seines Arbeitgebers und einer öffentlichen Behörde, deren Finanzierung durch Steuereinnahmen gesichert ist.»

Das Berufungsgericht stellte zudem fest, dass sich der Beschuldigte ungeachtet seines Bedauerns widersetze, die eingezogenen Vermögenswerte den Geschädigten zuzusprechen, und gleichzeitig verlange, dass ihm alle Güter und Forderungen zurückgegeben werden. Sein diesbezüglicher Antrag wurde vollständig abgelehnt, und das Kantonsgericht bestätigte alle vom Wirtschaftsgericht angeordneten Rückerstattungen.

Der Ex-Kassier kann den Fall noch vor das Bundesgericht bringen.

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