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Hund biss Frau und Katze – Halter verurteilt

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Ein Mann ist verurteilt worden, weil sein Hund eine Frau gebissen und deren Katze tödlich verletzt hatte.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 66 Jahre alten Mann aus dem Glanebezirk verurteilt, weil dieser seine Aufsichtspflicht über einen Hund nicht richtig wahrgenommen hat. Der Halter des Hundes hatte ihn gebeten, auf den Staffordshire Bull Terrier aufzupassen. Der Verurteilte liess das Tier in seinem Garten laufen. Dieser war zwar eingezäunt, doch nutzte der Hund eine Lücke im Gitter aus, entwischte und rannte die Strasse runter.

In Katze verbissen

Er rannte auf ein Nachbargrundstück, schnappte dort nach einer Katze und verbiss sich in sie. Er schüttelte die Katze, sodass sie so schwere Verletzungen erlitt, dass sie später eingeschläfert werden musste. Als die Besitzerin der Katze ihrem Haustier zu Hilfe eilen wolle, griff der Hund auch sie an und biss sie in die linke Hand bis auf den Knochen. Die Frau hat gegen den Mann Klage wegen einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingereicht. Sachbeschädigung deshalb, weil gemäss heutigem Recht Tiere als Sache gelten.

Der «Hundehüter» erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu einem Ansatz von 90 Franken. Die Probezeit hat die Staatsanwaltschaft auf zwei Jahre festgelegt. Zudem muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten von 355 Franken aufkommen.

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