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Die Vogelgrippe wird verstärkt überwacht

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Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine verstärkte Überwachung der Vogelgrippe H5N1 auf nationaler und kantonaler Ebene angeordnet. Grund dafür sind Nachweise des Virus bei Möwen in den Kantonen Zürich und St. Gallen.

Die neue Verordnung sieht vor, dass landesweit ein Beobachtungsgebiet eingerichtet wird. Dies schreibt die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in einer Medienmitteilung. Dies bedeute eine erhöhte Wachsamkeit und das Ergreifen von Massnahmen auf lokaler Ebene, sollte ein positiver Fall festgestellt werden.

Nach einer Risikobeurteilung durch den Kantonstierarzt könne dieser entscheiden, eine Kontrollzone mit einem Radius von einem Kilometer um die infizierten oder verdächtigen Brutplätze einzurichten. Damit sollen die Ausbreitung des Virus verhindert und das Hausgeflügel geschützt werden. Derzeit seien im Kanton Freiburg die beiden Brutgebiete für Lachmöwen und Flussseeschwalben am Murtensee in der Nähe der Mündung des Broye-Kanals in Sugiez weder infiziert noch verdächtig.

Symptome melden 

Tierhalterinnen und Tierhalter werden an die Pflicht erinnert, jedes Symptom oder jeden Verdacht auf eine Tierseuche unverzüglich ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt zu melden. Alle Freiburger Geflügelhalter hätten einen Brief oder ein E-Mail erhalten, in dem sie auf die wichtigsten verdächtigen Symptome aufmerksam gemacht werden, die sie ihrem Tierarzt oder ihrer Tierärztin melden müssen. Dieser müsse die Verdachtsfälle nach einer Beurteilung dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen melden.

Jeder Fund von toten Möwen oder Seeschwalben müsse dem zuständigen Wildhüter oder Fischereiaufseher des Sektors gemeldet werden, schliesst die Mitteilung. Spaziergängern werde empfohlen, das Tier nicht zu berühren.

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