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Nur fünf Pflegekinder sind erlaubt

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Es war eine echte Zangengeburt: Nach der dritten Lesung stimmte der Grosse Rat gestern einer Revision des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen sowie die professionellen Pflegefamilien zu. Letztere dürfen nur fünf Pflegekinder betreuen. Der Rat verwarf die Zulassung von Ausnahmeregelungen wie für die Sunneblueme in Guschelmuth.

jcg

Bericht Seite 2

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