Es war eine echte Zangengeburt: Nach der dritten Lesung stimmte der Grosse Rat gestern einer Revision des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen sowie die professionellen Pflegefamilien zu. Letztere dürfen nur fünf Pflegekinder betreuen. Der Rat verwarf die Zulassung von Ausnahmeregelungen wie für die Sunneblueme in Guschelmuth.
jcg
Bericht Seite 2