Das Polizeigericht des Seebezirks hatte einen Psychiater der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Er soll seine Sorgfaltspflicht mit der Verschreibung von überdosierten Medikamenten an einen Häftling verletzt haben. Dieser war 2011 an einer Mischvergiftung gestorben. Der Psychiater legte Berufung gegen das Urteil ein und stand gestern vor dem Kantonsgericht in Freiburg. Der Mann ist sich keiner Schuld bewusst, denn es sei unklar, welche Substanzen der Häftling zusätzlich konsumiert hatte.
emu
Bericht Seite 7