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Schmittner Gemeinderat atmet auf: Ortsplanung ist endlich durch

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Der Gemeinderat von Schmitten hat das Verfahren zur Teilrevision der Ortsplanung korrekt durchgeführt. Das Bundesgericht folgt in einem entsprechenden Urteil der Argumentation des Kantonsgerichts und hat die Beschwerde einer Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern abgewiesen.

Seit Jahren ist die Teilrevision der Ortsplanung in Schmitten immer wieder in den Schlagzeilen. Nun scheint sie in trockenen Tüchern zu sein: Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern abgewiesen, die bemängelten, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt worden sei.

Die Gemeinde hat die Teilrevision der Ortsplanung vor rund sechs Jahren öffentlich aufgelegt. Nach einigen Einsprachen fällte das Kantonsgericht letztes Jahr drei Urteile.

Neue öffentliche Auflage verlangt 

In einem Fall zogen die Beschwerdeführer, alles Anwohnerinnen und Anwohner, das Urteil ans Bundesgericht weiter. Dabei ging es vor allem um die geplante Überbauung Mosaïque mit 90 Eigentumswohnungen auf dem Bauland zwischen Ochsenried-, Bager- und Kreuzmattstrasse. 

Ihr Antrag ans Bundesgericht war, die Angelegenheit an das Kantonsgericht zurückzuweisen. Dies hauptsächlich, um eine neue öffentliche Auflage der gesamten Teilrevision der Ortsplanung anzuordnen. Die Gemeinde Schmitten und die kantonalen Behörden hätten fundamentale Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzt, liess damals der Anwalt der Gruppe verlauten. Die FN berichteten mehrmals darüber.

Im Projekt Mosaïque sind 90 Eigentumswohnungen geplant.
Bild: Aldo Ellena

Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab und folgt der Argumentation des Kantonsgerichts. Die Beschwerdeführer hätten bei der öffentlichen Auflage keine Einsprache erhoben, und die Pläne und Vorschriften während des Genehmigungsverfahrens hätten sich nicht geändert.

Reaktion Schmitten

Die FN haben bei Susanne Heiniger, der zuständigen Gemeinderätin in Schmitten, nachgefragt, wie es um die Stimmung im Gemeinderat nach dem Einsehen des Urteils steht. Sie sagt:

Das ist für uns als Gemeinde eine grosse Erleichterung. Es zeigt, dass sowohl wir als auch das Bau- und Raumplanungsamt alles korrekt gemacht haben.

Susanne Heiniger
Gemeinderätin in Schmitten

Während des Verfahrens rund um die Teilrevision der Ortsplanung sei die Gemeinde in einem regen Austausch mit den kantonalen Behörden gestanden und habe sich dabei auch auf Angaben von ihnen gestützt. Zudem seien während des laufenden Verfahrens Gesetzesanpassungen erfolgt. Dies habe Fragen aufgeworfen, inwiefern diese beachtet werden müssen. Susanne Heiniger sagt: 

Es ist sehr schwierig, wenn die Spielregeln während des Spiels geändert werden.

Susanne Heiniger
Gemeinderätin in Schmitten

Einsprachen noch hängig

Auch wenn nun die Teilrevision der Ortsplanung abgeschlossen ist: Freie Fahrt für das geplante Bauprojekt Mosaïque bedeutet das Urteil des Bundesgerichts dennoch nicht, denn aktuell ist die Baubewilligung für das Grossprojekt noch beim Oberamt hängig. «Es konnte keinen Entscheid treffen, weil die Ortsplanung eine übergeordnete Rolle einnimmt», erklärt Heiniger. Weil die Ortsplanung nicht abgeschlossen war, konnte das Oberamt bisher keine Entscheidung treffen.

Die Bauprofile für die Überbauung Mosaïque stehen.
Bild: Aldo Ellena

Zum Baugesuch für die Überbauung Mosaïque sind aktuell auch Einsprachen hängig. Diese stammen aus der gleichen Interessengruppe der Personen, die das Urteil über die Ortsplanung an das Bundesgericht weiterzogen, bestätigt Heiniger. Nun könne das Oberamt einen Entscheid über die Einsprachen fällen. Auch wenn dieser positiv ausfalle, könnten die Personen, die Einsprache erhoben, den Entscheid ans Kantonsgericht weiterziehen, so Heiniger.

Bauherrschaft hält am Projekt fest

Ob das Bauprojekt Mosaïque überhaupt umgesetzt werden kann, hängt auch davon ab, ob die Bauherrschaft daran festhält. Wie Susanne Heiniger bestätigt, ist dies noch der Fall: «Sie ist immer noch daran interessiert, das Projekt hier umsetzen zu können.» Für die Gemeinde Schmitten sei das sehr gut. «Für uns ist wichtig, dass wir uns jetzt endlich weiterentwickeln können», sagt sie. Jahrelang habe die Gemeinde keine grösseren Schritte mehr machen können in der Bautätigkeit:

Es war faktisch so, dass unsere ganzen Baugesuche auf Eis gelegt wurden.

Susanne Heiniger
Gemeinderätin in Schmitten

Letztes Jahr habe die Gemeinde dann mit dem Bau- und Raumplanungsamt und mit dem Oberamt eine Lösung gefunden, um die Dossiers mit den Baugesuchen, die dort hängig waren, zu bewilligen. Auch deswegen bedeutet das Bundesgerichtsurteil eine Erleichterung für die Gemeinde: «Wir waren in einer Art Schwebezustand. Aber jetzt haben wir Gewissheit, was gilt. Wir sind froh, dass wir nun Rechtssicherheit haben.»

Wann das Bauprojekt Mosaïque die Baubewilligung erhält und schlussendlich realisiert werden kann, ist also noch unklar. «Wenn die Baubewilligung Rechtskraft erlangt, ist es an der Firma, die das Projekt ausführt, die weiteren Schritte einzuleiten», sagt Susanne Heiniger.

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