Das Konzept fusst auf Artikel 35 der Verfassung des Kantons Freiburg: «Ältere Menschen haben Anspruch auf Mitwirkung, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit.» Die Umsetzung bedingt eine Politik, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen achtet, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ihrem sozialen Umfeld. Sie setzt voraus, dass man ältere Menschen nicht als gebrechliche Person betrachtet, sondern ihre Kompetenzen als Vorzüge versteht. Der Verfassungsauftrag richtet sich sowohl an den Staat, aber ebenso an die Gemeinden; sie werden die Massnahmen ergreifen müssen, um den Bedürfnissen ihrer Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. tr
- 14.09.2016
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- 14.09.2016
AlterswilDie KAB Alterswil lädt am Samstag, 24. September, zur Herbstwanderung ein. Besammlung um 13.00 Uhr auf dem Dorfplatz Alterswil, Verpflegung aus dem Rucksack. …