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Studentin drohte Professorin und wurde verurteilt

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 Ende März 2013 suchte eine 32-jährige Studentin der Universität Freiburg ihre Professorin in deren Büro auf. Die Professorin hatte ihre Masterarbeit wegen Plagiatsvorwürfen abgewiesen, die Frau wollte deshalb mit ihr sprechen. Als die Professorin sich nicht zu einem Gespräch bereit erklärte, näherte sich ihr die Studentin und sagte etwas, dessen genauer Wortlaut heute nicht mehr zu rekonstruieren ist. Von den anwesenden Personen–neben der Professorin noch eine weitere Frau–wurde die Äusserung jedoch als Morddrohung verstanden. Die Angaben über den genauen Wortlaut gehen von «Ich werde dich töten», «Ich werde es heute beenden und du wirst mit mir sterben» bis zu «Eines Tages werden wir zusammen sterben». Als die Professorin nach dieser Drohung die Polizei alarmieren wollte, drängte die Studentin sie mit einem Bürostuhl in die Ecke. Daraufhin schrie die Professorin um Hilfe und rannte aus ihrem Büro.

«Hoffnungslose Situation»

Die Staatsanwaltschaft hat die Studentin nun per Strafbefehl wegen Drohung zu einer bedingten Strafe von zehn Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Zudem muss sie für einen Viertel der Gebühren und der Dossierkosten, insgesamt 620 Franken, aufkommen.

Bei der Schuldfrage und der Bestimmung der Strafe habe die Staatsanwaltschaft berücksichtigt, dass sich die Studentin im Moment der Tat in einer «aus ihrer Sicht hoffnungs- und auswegslosen Situation» befunden habe. Dies, da ihre Masterarbeit wegen Plagiatsvorwürfen abgewiesen worden sei, wie im Strafbefehl steht. Auch habe sie seit längerer Zeit unter Schlafmangel, unter grosser Arbeitsbelastung und schweren Problemen am Arbeitsplatz gelitten. rb

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