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Grossrat ist der Tierquälerei angeklagt

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Der Freiburger SVP-Grossrat Roger Schuwey musste sich gestern Donnerstag vor dem Polizeigericht des Greyerzbezirks verantworten. Vorgeworfen wird ihm unter anderem Tierquälerei.

Im September 2014 begab sich Roger Schuwey in Fochsen bei Jaun auf die Jagd. Ausgerüstet war er mit dem Gewehr eines Freundes, da sein eigenes in der Reparatur war. Er hatte vier Patronen und eine sogenannte Fangschusspistole bei sich. Schuwey richtete sich bei seinem Jagdposten ein, aus liegender Position sichtete er eine Gämse in 150 Meter Entfernung. Er zielte, schoss–und traf eines ihrer Vorderbeine. Schuwey schoss ein zweites und ein drittes Mal, beide Male daneben. Die verletzte Gämse stand auf, legte sich wieder hin und hatte Roger Schuwey dabei stets ihr Hinterteil zugewandt. Nach 40 Minuten schoss der Jäger ein viertes Mal, und wieder traf er nicht. Darauf machte sich Schuwey auf den Weg und verfolgte die Gämse, die aufstand und von ihm davonlief. Schliesslich konnte Schuwey das Tier an den Hörnern packen; mit seiner Fangschusspistole schoss er der Gämse in den Kopf und erlöste sie. 70 Minuten waren zwischen dem ersten und dem letzten Schuss verstrichen.

Von Wildhüter beobachtet

Was Roger Schuwey nicht wissen konnte: Aus etwa 400 Metern Entfernung beobachtete ein Wildhüter zufällig die Szene und filmte gewisse Sequenzen mit seinem Smartphone. Der Wildhüter kontrollierte Schuwey kurz danach bei einer Jagdhütte und sagte: «Mit Jagen hatte das nichts zu tun.» Worauf Schuwey antwortete: «Ja, das ist so.» Der Wildhüter meldete den Jäger beim Amt für Wald, Wild und Fischerei, das Anzeige erstattete. In der Folge verurteilte die Staatsanwaltschaft Schuwey mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 130 Franken und erteilte ihm eine Busse von 800 Franken.

Hinzu kommt: Im November 2013 war Schuwey verurteilt worden, weil er von seinem Zuhause aus auf drei Füchse geschossen hatte und diese in einen Abfallsack steckte, obwohl einer noch lebte (die FN berichteten). Damals erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken, die er nun begleichen müsste. Schuwey hat den aktuellen Strafbefehl angefochten, deshalb wurde der Fall gestern vor Gericht verhandelt.

«Es war nicht schön»

«Ich weiss, dass es nicht schön war, aber ich habe alles Mögliche gemacht, damit die Gämse nicht lange leiden musste», sagte Schuwey dem Polizeirichter Peter Rentsch. Da die Gämse ihm ihr Hinterteil zuwandte, habe er nicht schiessen können. Ein Schuss in den Hintern hätte sie nicht getötet, so Schuwey. Für den Wildhüter allerdings war klar: Schuwey hätte mehr Patronen bei sich haben, dem Tier eher nachgehen und es erlösen müssen.

«Ich frage mich, weshalb der Wildhüter filmte und wartete, statt mir zu helfen», sagte Roger Schuwey. Diese Frage klärte sich nicht während der Verhandlung, doch der Sektorchef Terrestrische Fauna und Jagd, Marc Mettraux, beantwortete sie danach: «Wildhüter lassen die Jäger in Ruhe bei der Jagd. Wenn ein Jäger Hilfe braucht, muss er den Wildhüter anrufen. Das hätte Schuwey tun können.»

Das Urteil fällt Polizeirichter Peter Rentsch heute.

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