Morgen werden die Mitglieder der Sonderkommission des Grossen Rates designiert, welche die Aufhebung der Immunität von Staatsrätin Marie Garnier vorberät. Die Aufgabe der Kommission und später des Grossen Rates ist keine leichte. Denn sollten sie zum Schluss kommen, dass am Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung etwas dran ist, müssen sie die Frage beantworten, welches öffentliche Interesse höher zu gewichten ist: das der Strafverfolgung oder jenes des geordneten Regierungsbetriebs. Gemäss Bundesgericht handelt es sich um eine Entscheidung mit politischem Charakter. Für Staatsrechtler Bernhard Waldmann ist dabei die Schwere des Delikts ausschlaggebend.
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Bericht Seite 2