Der Fall hatte nach seinem Bekanntwerden im September 2014 für Gesprächsstoff gesorgt: Ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung Düdingen hatte zwischen 1997 und 2014 Geld nicht korrekt verbucht. Die Gemeinde hatte ihn fristlos entlassen, nachdem interne Kontrollen die Machenschaften ans Licht gebracht hatten (die FN berichteten). Nun ist klar, dass er sich Mitte Februar vor dem Polizeigericht Sense wegen Veruntreuung verantworten muss. Wie es in der Anklageschrift heisst, hat der Mann zwischen 1997 und 2014 rund 77 200 Franken abgezweigt, indem er unter anderem die Gutschriften von Debitorenkonti von Steuerzahlern falsch verbucht hatte.
Mehrere Begünstigte
Ein Teil des Geldes ging zu seinen Gunsten, ein Teil zugunsten seines Vaters, der nichts von der Sache wusste. Einen weiteren Teil schrieb er einem Sportverein gut, den er in dieser Zeit präsidiert hatte. Auch eine lokale Firma soll von den Falschbuchungen profitiert haben, hier ist die Sachlage gemäss Anklageschrift nicht ganz geklärt.
Der Fall des 61-Jährigen wird Mitte Februar vom Polizeigericht Sense verhandelt. Da er alle Vorwürfe anerkennt, ist ein abgekürztes Verfahren vorgesehen.
Schuld anerkannt
Die Freiburger Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 37 800 Franken, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 6000 Franken. Der Beschuldigte hat zudem die Zivilforderungen von rund 91 000 Franken, unter anderem seitens der Gemeinde, vollständig anerkannt. Er hat im November bereits eine Anzahlung von 40 000 Franken zur Begleichung dieser Schuld geleistet.