Am 29. August 2014 begab sich eine 74-jährige Frau auf den Polizeiposten in Granges-Paccot, um Schäden auf der vorderen rechten Seite ihres Autos zu melden. Gemäss den Angaben der in Freiburg wohnhaften Frau habe ein Dritter vermutlich zwischen dem 20. und 28. August ihr Auto beschädigt, das auf dem Migros-Parkplatz im Schönbergquartier abgestellt war.
Die Untersuchungen der Polizei ergaben jedoch ein anderes Bild: Die Frau hatte offenbar ihr Auto selbst gegen die Mauer ihrer Garage gefahren und so die Schäden verursacht. Wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilte Staatsanwalt Jean-Luc Mooser die Frau nun per Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken. Zusammen mit den Gebühren von 250 Franken, den Dossierkosten von 45 Franken und den sonstigen Auslagen von 287 Franken muss die Frau die Gesamtsumme von 882 Franken bezahlen. rb