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Mehr Elektronik für mehr Effizienz

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Kein Papier, keine Briefmarken und Unterschriften, weniger Belege: So wirbt der Kanton für die aktualisierte Software «Fritax», mit der die Freiburgerinnen und Freiburger ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen. Für die Erklärung 2014 ist es erstmals möglich, sie auch per Mausklick einzureichen. Der Kanton schickt danach online eine Quittung zu, nur die Veranlagung versendet er noch per Post. «Das neue Tool bedeutet eine Revolution in der Arbeit der Steuerverwaltung», sagte Finanzdirektor Georges Godel gestern vor den Medien.

Belege aufbewahren

Für die Steuerzahler ist die grosse Neuerung bei Fritax, dass sie nichts mehr ausdrucken müssen. Auch sind weniger Belege nötig: Wer beispielsweise seit Jahren auf dasselbe Konto die Dritte Säule einzahlt und die Belege dazu bereits bei der Steuerverwaltung hinterlegt hat, muss künftig keine mehr einreichen. Sofern sich an den Angaben nichts geändert hat. Alain Mauron, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, betonte jedoch: «Die Belege müssen aufbewahrt werden, denn es wird Kontrollen geben.»

Wer Belege einreichen muss, kann sie scannen oder fotografieren und zur Steuererklärung hochladen. Die Steuerverwaltung hat zudem etliche Arbeitgeber angeschrieben, damit diese die Lohnausweise ihrer Angestellten direkt als PDF an die Steuerverwaltung schicken.

Eine weitere Neuerung ist, dass die Benutzer nach dem elektronischen Einreichen 72 Stunden Zeit haben, ihre Angaben zu verändern. Wie bisher können sie auf die Daten der früheren Steuererklärungen zugreifen.

Mehr Platz und Effizienz

Die Steuerverwaltung erhofft sich durch das neue Tool zwei Dinge: mehr Platz und höhere Effizienz. Das Papierarchiv ist im Moment 5000 Laufmeter lang. «Es ist mehr als doppelt so hoch wie der Vanil Noir», sagte Godel. Künftig soll es elektronisch sein. Doch Hauptziel ist es, die Steuerdossiers schneller zu erledigen. Denn Freiburg wächst jährlich um 3000 bis 5000 Steuerzahler. «Wir müssen effizienter arbeiten», sagte Alain Mauron. «Die zusätzlichen Dossiers müssen wir mit demselben Personal bewältigen.»

Mit den vollständig elektronischen Steuerdossiers sparen die Mitarbeiter gemäss Mauron Zeit, da sie keine Dokumente mehr erfassen und sortieren müssen und der Gang ins Archiv überflüssig wird. «Auch das Fehlerrisiko verringert sich», sagt er und hält fest: «Die elektronische Erklärung bedeutet aber nicht eine automatische Veranlagung, die Dossiers werden immer noch sorgfältig bearbeitet.»

Über 60 Prozent mit Fritax

Für die Steuerperiode 2013 zählte der Kanton 172 000 Steuerzahler; 107 000 benutzten Fritax, also 62 Prozent. Für die Periode 2014 rechnet der Kanton nun mit 175 000 Steuerzahlern. «Wir hoffen, dass mindestens 65 Prozent Fritax benutzen werden», sagte Godel. Dies würde 113 000 bis 114 000 Steuerzahlern entsprechen. Der Kanton hofft, dass davon 80 000 die neue Version nutzen.

Um dies zu erreichen, machten die Finanzdirektion und die Steuerdirektion gestern bereits Werbung: Auf dem Pythonplatz verteilten Mitarbeiter Flyer, Ballons und Blumen. Insgesamt investiert der Kanton 100 000 Franken in die Bewerbung der neuen Software; in Plakate, Inserate, die Homepage und ein Youtube-Video.

Per Post noch möglich

Wem das alles zu viel Elektronik ist, der kann wie bisher die Erklärung mit Fritax ausfüllen, sie am Schluss ausdrucken und mit den Belegen per Post einschicken. Und es ist weiterhin möglich, die Steuererklärung von Hand auszufüllen.

Weitere Infos: www.fritax.ch

Änderungen: Höherer Eigenmietwert, Minimalsteuer

F ür die Steuerperiode 2014 gibt es einige Neuerungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Struktur- und Sparmassnahmen des Kantons. Denn dieser will von 2014 bis 2016 jährlich 25 Millionen Franken mehr Steuereinnahmen generieren (die FN berichteten).

• Der Eigenmietwert wird um zehn Prozent erhöht.

• Die Abzüge für die Krankenkassenprämien sind seit 2013 eingefroren.

• Die Motorfahrzeugsteuer wird um zehn Prozent erhöht, davon zahlt der Kanton nur 20 statt wie bisher 30 Prozent an die Gemeinden zurück.

• Es gibt eine Minimalsteuer von 50 Franken: Auch wer kein Einkommen hat, bezahlt diese.

• Wer seine Steuererklärung nicht bis am 1. März einreicht, kann eine Fristenverlängerung von drei Monaten beantragen, das kostet 20 Franken. Es sind vier Verlängerungen möglich. Die letzte Frist ist der 15. Dezember 2015.

• Lotteriegewinne sind ab 1000 Franken steuerpflichtig; bisher war es jeder Gewinn. Wer gewinnt, kann neu fünf Prozent seines Einsatzes abziehen, maximal aber 5000 Franken pro Gewinn.

• Die Vorgaben für die Pauschalbesteuerung werden strenger: Neu muss sich das geschätzte Einkommen auf 250 000 Franken belaufen (zuvor 150 000 Franken für Alleinstehende und 200 000 für Verheiratete). Zudem wird das geschätzte Vermögen beachtet: Dieses muss sich auf mindestens eine Million Franken belaufen. Bisher gab es bei Pauschalbesteuerten nur Vorgaben zum geschätzten Einkommen. mir

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