Das Kantonsgericht hat am 5. Dezember die Beschwerden zweier Gesuchssteller um Einbürgerung gutgeheissen. Die Einbürgerungskommission hatte in der Novembersession dem Rat empfohlen, nicht auf die Fälle einzutreten, weil bei diesen gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen seien. Wie Grossratspräsidentin Katharina Thalmann sagte, habe das Grossratsbüro nun beschlossen, keine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, sondern die Gesuche der Kommission zur Neubeurteilung zu unterbreiten. Kommissionspräsident Gilles Schorderet zeigte sich befremdet darüber, dass das Büro mit seinem Gremium keine Rücksprache genommen habe. uh
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