Eine 52-jährige Frau stellte sich selbst eine provisorische Bewilligung aus, um als Zahnärztin arbeiten zu können: In der Folge benützte sie das Dokument, das aussah, als hätte es das kantonale Amt für Gesundheit ausgestellt, um sich in einer Zahnarztklinik in der Stadt Freiburg anstellen zu lassen. Sie flog aber bereits nach einem Monat auf. Die Staatsanwaltschaft hat die Frau nun mittels Strafbefehl der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Die Frau erhält zudem eine Busse von 300 Franken und muss für die Dossierkosten aufkommen. Es handelt sich um eine Zusatzstrafe: Die Walliser Staatsanwaltschaft hat die Frau 2011 bereits verurteilt, weshalb, geht aus dem Strafbefehl nichthervor. mir
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