Ein Galmizer Ehepaar muss mehrere Kleinbauten entfernen, die es auf einer Landwirtschaftsparzelle errichtet hat. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Ein Abbruch der zonenwidrigen Bauten sei verhältnismässig. Das Ehepaar hatte sich darauf berufen, im guten Glauben an eine Bewilligung gehandelt zu haben. Das Gericht verwarf nun dieses Argument. sos
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