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Cugy darf Bauland auszonen

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In ihrer Ortsplanrevision sieht die Gemeinde Cugy vor, vier Parzellen von der gemischten Zone–einer Bauzone–in die Landwirtschaftszone zu überführen. Die kantonale Baudirektion befürwortet diese Zonenänderung: Ziel des neuen Raumplanungsgesetzes des Bundes sei es, kompakt zu bauen und Bauland, das von Landwirtschaftsland umgeben ist, auszuzonen. So soll die Zersiedelung der Landschaft gestoppt werden.

Das Land, um das es im vorliegenden Fall gehe, befinde sich am Rande der Gemeinde, zwischen Wald, Eisenbahn und Kantonsstrasse, und liege mitten in Landwirtschaftsland. Die Gebäude seien sich selber überlassen worden und befänden sich in einem schlechten Zustand. Auch hätten die Landbesitzer seit 1999 nie eine andere, urbane Nutzung der Parzellen angestrebt. Daher sei eine Auszonung gerechtfertigt, umso mehr, als Cugy Bauland in Landwirtschaftsland überführen müsse.

Die beiden gemeinsamen Besitzer des Landes wehrten sich dagegen. Sie werfen der Raumplanungsdirektion vor, sie beziehe sich auf falsche Zahlen, und Cugy müsse weniger Land auszonen, als die Direktion verlange. Zudem sei es falsch, dass sie seit 1999–seit der letzten Ortsplanrevision–nie Anstrengungen unternommen hätten, um die Parzellen zu überbauen: Die Landbesitzer wollen das Land nutzen, um für ihre Unternehmen ein Atelier sowie zwei Wohnungen zu errichten. Eine Voranfrage dazu sei bereits eingereicht worden. Das Land werde seit hundert Jahren von Handwerkern genutzt.

Das Kantonsgericht Freiburg stützt in einem gestern veröffentlichten Entscheid das Raumplanungsamt. Wenn Bauzonen nicht nötig seien, um den Bedarf an Bauland für die nächsten 15 Jahre abzudecken, dann überwiege das öffentliche Interesse an einer Auszonung das private Interesse der Besitzer, schreibt das Kantonsgericht. Dies sei auch der Fall, wenn das Land bereits erschlossen sei. Ein Ortsplan richte sich nach dem Interesse der Gemeinde, nicht von Privaten–und Cugy wolle im Dorfzentrum verdichtet bauen, nicht am Dorfrand. njb

 http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 72.

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