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Nur der Lokführer kann die Sicherung ausschalten

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 Mehrere deutsche Medien berichteten, die «Fehlentscheidung» eines Bahnmitarbeiters habe zur Zugkatastrophe bei Bad Aibling geführt. Ein Angestellter habe das Signalsystem abgeschaltet. Das könne nicht sein, sagt Experte Jörn Pachl von der TU Braunschweig. «Weder in Deutschland noch in der Schweiz kann der Fahrdienstleiter die Zugsicherung ausser Kraft setzen.» Das könne nur der Lokführer. Das Schweizer Bahnnetz verfügt teilweise über ein ähnliches Sicherheitssystem wie die punktförmige Zugbeeinflussung, die in Oberbayern im Einsatz war. mjc/BZ

 Bericht Seite 25

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