In den Augen der SP60+, der Vereinigung der älteren Generation der SP, können Menschenrechte nicht durch nationale politische Prozesse abgeschafft oder relativiert werden. Diese Position stand im Zentrum einer Debatte im Rahmen der Jahresversammlung der SP60+.
Wie die Vereinigung in einer Mitteilung schreibt, kommen bei den Menschenrechten die schweizerischen Volksrechte an ihre Grenzen.
«Mit Besorgnis nimmt deshalb die SP60+ die Durchsetzungsinitiative zur Kenntnis, welche nicht nur Grundprinzipien des Rechtsstaats und die Rekursmöglichkeiten an das Bundesgericht aushebeln will, sondern explizit auch internationale Vereinbarungen wie die Menschenrechtskonvention als nicht relevant erklärt», heisst es in der Mitteilung.
Die kantonale SP60+ lehnt aufgrund der Debatte an ihrer Versammlung die Durchsetzungsinitiative ab, und sie bedauert, dass das eidgenössische Parlament nicht den Mut aufgebracht habe, sie für ungültig zu erklären.
Die Senioren der SP diskutierten insbesondere über die Entstehung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese lege grundlegende Rechte für den Einzelnen fest wie das Recht auf Leben, das Folterverbot, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf faire Prozesse mit Rekursmöglichkeiten. uh