Ein 27-jähriger Autofahrer war am Morgen des 11. Oktobers 2015 in der Chrommenstrasse in Plaffeien unterwegs, als er die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor. Von der Fahrbahn abgekommen, fuhr sein Auto in ein Gartenbeet und in einen Briefkasten. Weil er in angetrunkenem Zustand hinter dem Steuer sass, verliess er den Unfallort, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 480 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in angetrunkenem Zustand, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall lauten die Vergehen. Der 27-Jährige muss auch für die Verfahrenskosten in der Höhe von 500 Franken aufkommen. mz
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