Ein 55-jähriger Mannist von der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen eines Verstosses gegen das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen zu einer Busse von 300 Franken verurteilt worden. Er hatte im Vorfeld der Fusionsabstimmung vom September 2015 in den Gemeinden Delley-Portalban, Gletterens und Vallon ein mehrseitiges Flugblatt verteilt.
Für die erste Seite hatte er eine Kopie des offiziellen Gemeinde-Infoblattes und dabei auch die Wappen der drei Gemeinden verwendet. Statt des Titels «Informationsblatt» hatte der Mann die Parole «Nein am 27. September» auf das Flugblatt gesetzt. Die Gemeinde Gletterens hat in der Folge gegen ihn geklagt. Der Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten von 195 Franken bezahlen. im