Der Entscheid unseres Bundesgerichtes von letzter Woche hat mich nachdenklich gestimmt. In seiner Begründung schreibt das Bundesgericht, ein Kopftuchverbot sei ein schwerer Eingriff ins Grundrecht des Glaubens und Gewissensfreiheit.
Im Jahr 1990 hatte das Bundesgericht entschieden, dass das Anbringen von Kruzifixen in den Schulzimmern der Primarschule in der Tessiner Gemeinde Cadro gegen die verfassungsmässig vorgeschriebene Neutralität der öffentlichen Schule verstösst. Unsere Richter erlauben also das Tragen des Kopftuches, verbieten aber das Anbringen eines Kreuzes im Schulzimmer. Daraus schliesse ich, dass die höchsten Richter unserer christlichen Kultur entsagt haben und sie dem Islam näherstehen. Vielleicht beweist mir jetzt ein Jurist, dass ich meinen gesunden Menschenverstand verloren habe. Ich würde es zur Kenntnis nehmen und meinem Alter zuschreiben.