In der Berichterstattung über zwei Urteile des Kantonsgerichts betreffend Nichteinbürgerungen durch den Grossen Rat (FN vom Donnerstag) schrieben die FN, dass nur eine Frau eine direkte Einbürgerung durch das Kantonsgericht verlangt hatte. Das ist nicht korrekt. Auch die zweite aus Mazedonien stammende Frau hatte dies verlangt, auch ihr Begehren lehnte das Kantonsgericht ab. uh
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