«Der Staatsrat ist klar gegen eine Bevorzugung von privaten Schulen» – FN vom 10. April
Der Staatsrat unterstellt der Elternlobby, sie gehe davon aus, «dass die (staatliche) Schule die individuellen Bedürfnisse der Kinder nicht berücksichtigt». Das ist Unsinn. Auch die Elternlobby anerkennt, dass die meisten Kinder sich in der vom Staate zugewiesenen Schule gut entwickeln. Andererseits gibt es aber manche Kinder, welche aus irgendeinem Grunde mit der Regelschule nicht klarkommen. In diesen Fällen sollten ihre Eltern ohne bürokratische und finanzielle Hürden eine Schule wählen können, die besser zu den Bedürfnissen ihres Kindes passt. Als nächste Bezugspersonen kennen sie ihr Kind am besten und als dessen gesetzliche Vertreter tragen sie die Gesamtverantwortung für seine Entwicklung. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, brauchen sie die Kompetenz der freien Schulwahl. Diese Erkenntnis hat auch Eingang gefunden in mehreren Menschenrechtskonventionen.
Urs Schwarz, Kleinbösingen