Das Personal von Geschäften, das für Aufsichts- und Sicherheitsaufgaben angestellt ist, wird neu bewilligungspflichtig. Es untersteht seit dem 1. April dem Westschweizer Konkordat für Sicherheitsunternehmen, teilt der Freiburger Staatsrat mit. Die Bewilligungspflicht gilt für das Personal von Gaststätten und Geschäften. Bisher galt das Konkordat nur für Sicherheitsunternehmen, welche ihre Arbeit als Mandat für Dritte ausgeübt hatten. Die Kantone Freiburg und Neuenburg kannten gemäss Medienmitteilung zudem bereits die Bewilligungspflicht für Sicherheitspersonal öffentlicher Gaststätten. uh
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