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Ab dem 1. Januar schaut jemand dem Bauamt genauer auf die Finger

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Am 1. Januar 2015 treten mehrere Massnahmen für eine schnellere Behandlung von Baubewilligungsgesuchen in der Kantonsverwaltung in Kraft. Sie waren ab Juni in der Vernehmlassung und gaben kaum Anlass zu Kritik, wie die Bau- und Raumplanungsdirektion (RUBD) mitteilt. Das Kernelement: Ein Mitarbeiter hat die Aufgabe, eine wirksamere Begleitung der Dossiers zu gewährleisten. Diese Person wird dafür sorgen, dass die kantonalen Dienststellen die Fristen für das Verfassen des Gutachtens einhalten.

Das heisst: Wenn eine Dienststelle innerhalb der ihr gewährten Frist keine Stellungnahme zu einem Baubewilligungsgesuch übermittelt, geht das Raumplanungs- und Bauamt davon aus, dass die betroffene Dienststelle auf ein Gutachten verzichtet und dass die nächste Etappe des Verfahrens eingeleitet werden kann. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich.

Fünf Sofortmassnahmen

Die Massnahmen entsprechen den Reformen, welche die RUBD nach wiederholten Klagen wegen Verzögerungen diesen Frühling lanciert hat, um die Behandlung der Baubewilligungsgesuche zu verbessern. Die Anpassungen waren im Sommer in der eingeschränkten Vernehmlassung. Die Vorschläge wurden von allen Empfängern laut der Mitteilung positiv aufgenommen. Es wurden lediglich ein paar Vorbehalte und Änderungsvorschläge vorgebracht. 

 Insgesamt fünf neue Instrumente hat RUBD-Vorsteher und Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) lanciert, um die Prozesse zu beschleunigen. In der Folge wurden unter anderem vier zusätzliche Vollzeitäquivalente in der Direktion für die Bearbeitung der Fälle geschaffen–sie werden wegen des faktischen Stellenstopps in der Kantonsverwaltung innerhalb der Direktion kompensiert. Nächsten Frühling werden ausserdem die Resultate der Evaluation eines externen Experten sowie seine Verbesserungsvorschläge erwartet.

Leichter für Solaranlagen

Am 1. Januar wird ausserdem eine raschere Bearbeitung von Baubewilligungen für Solaranlagen ermöglicht, wie die Direktion schreibt. Die neue Regelung entspricht den Vorgaben des Bundes, die seit Mitte dieses Jahres gelten. Konkret: Projekte für Solaranlagen, die im Sinne des Bundesrechts als genügend angepasst gelten, sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Sie müssen allerdings der zuständigen Behörde, namentlich der Gemeinde, gemeldet werden. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern bedürfen weiterhin einer Baubewilligung der Gemeinde. fca

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