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Abgelehnte Einbürgerungen empören

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Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Parlaments und die Gewaltentrennung, sagte Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen) letzte Woche an der Session des Kantonsparlaments. Er beantragte, zwei Einbürgerungsgesuche abzulehnen; das Parlament folgte ihm (FN vom 12. Februar). Der Grosse Rat hatte diese zwei Einbürgerungen bereits im November abgelehnt, auf Anraten der Einbürgerungskommission hin. Die beiden betroffenen Frauen–eine Kolumbianerin und eine Serbin, die beide schon lange in der Schweiz wohnen und gut integriert sind–rekurrierten beim Kantonsgericht. Der Grosse Rat hatte den beiden das Schweizer Bürgerrecht verwehrt, weil ihre Ehemänner die Einbürgerungskriterien nicht erfüllen–obwohl diese keinen Antrag auf Einbürgerung gestellt hatten. Damit war das Kantonsgericht nicht einverstanden. Es hielt fest, dass das Bürgerrecht ein individuelles Recht sei, und schickte die Einbürgerungsgesuche deshalb zur Neubeurteilung zurück an den Grossen Rat.

«Folgen, nicht trotzen»

Der erneut negative Entscheid des Parlaments sorgt für Unverständnis bei Mathias Boschung aus Tafers, Rechtsanwalt und Bekannter der kolumbianischen Gesuchstellerin. «Sich in Berlusconi-Manier um einen Gerichtsentscheid zu foutieren, entspricht nicht unserer Kultur und widerspricht allem, wofür dieses Land steht», schreibt er in einem Brief an die FN, in dem er die abgelehnten Einbürgerungen kritisiert. «Natürlich gibt es die Gewaltentrennung», sagt er auf Anfrage. «Aber der Entscheid des Grossen Rates ist nicht verfassungskonform. Jede Gewalt hat ihre Aufgabe. Wenn das Gericht entscheidet, hat der Grosse Rat zu folgen und nicht zu trotzen.»

Ähnlich sieht es der Freiburger Staatsrechtsprofessor Peter Hänni. «Wenn sich seit dem Entscheid des Kantonsgerichtes nichts geändert hat, ist für mich das Verhalten des Grossen Rates unverständlich», sagt er. Beim Bürgerrecht handle es sich um ein «höchst persönliches» Recht. Das kantonale Gesetz widerspreche dem nicht; der Gesetzesartikel, der sich auf die Ehepartner der Einbürgerungswilligen bezieht, sei jedoch auf verschiedene Weise auslegbar. «Wenn aber eine Auslegung der Verfassung entspricht und die andere nicht, dann muss jene gelten, die verfassungskonform ist», so Hänni. Für ihn ist klar, dass die Einschätzung des Kantonsgerichtes der Verfassung entspricht, jene des Grossen Rates hingegen nicht.

«Nicht verfassungswidrig»

Gilles Schorderet (SVP, Zénauva), Präsident der Einbürgerungskommission, sieht die Lösung in einer Änderung des kantonalen Gesetzes. Denn für ihn ist klar, dass der Grosse Rat richtig entschieden hat: «Das Gesetz ist deutlich. Es schreibt vor, dass die Ehepartner gewisse Bedingungen erfüllen müssen, etwa die Sprache beherrschen und in der Schweiz wohnen.» In beiden Fällen treffe das nicht zu. «Das Ausführungsreglement listet zwar Ausnahmen auf, diese Fälle fielen aber nicht darunter.»

Die Kommission habe nun das Kantonsgericht um eine Einschätzung gebeten, was eine mögliche Änderung des Gesetzes anbelange. «Das wäre das Einfachste, obwohl ich der Meinung bin, dass unsere Auslegung des Gesetzes der Verfassung nicht widerspricht.» Schorderet hält auch fest, dass der Grosse Rat nicht zwingend dem Entscheid des Kantonsgerichtes folgen müsse: «Einbürgerungen liegen in der Kompetenz des Grossen Rates.»

Ablehnung: Erneuter Rekurs ist möglich

M it grosser Wahrscheinlichkeit werden die beiden Frauen, deren Einbürgerungsgesuche der Grosse Rat abgelehnt hat, den Entscheid erneut anfechten. «Es ist möglich, dass das Kantonsgericht sie dann direkt einbürgert», sagt Rechtsprofessor Peter Hänni. Das Kantonsgericht nimmt auf Anfrage keine Stellung – da es vermutlich bald wieder über die beiden Einbürgerungen entscheiden müsse. mir

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