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Acht Jahre Gefängnis

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«Die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz wiegen schwer», sagte Gerichtspräsident Nicolas Ayer in der Urteilsbegründung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeschuldigte V. im Jahre 2001 fünf Kilogramm Heroin mit einem Reinheitswert von 39 Prozent gekauft hatte. Ein Kilogramm davon soll er zudem gegen ein Kilogramm Kokain und Paracetamol getauscht haben. Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten auch wegen Mittäterschaft, weil er Paracetamol geliefert habe, mit welchem dann Heroin gestreckt wurde. Daraus seien 3 Kilogramm Heroin entstanden (siehe FN vom 13. November 2008).V. wurde zudem für schuldig befunden, zwei Personen ohne Aufenthaltsbewilligung angestellt zu haben.Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten», wurde der Verurteilte jedoch vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. «Es gibt keine genügenden Indizien, dass V. das Hotel im Kosovo mit Drogengeldern finanzierte», so Ayer. Das Gericht sprach den 44-jährigen Mann auch vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation frei.Die Höhe der Freiheitsstrafe von acht Jahren begründete Gerichtspräsident Nicolas Ayer damit, dass V. mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe. Zudem habe er alles abgestritten und Untersuchungsrichter sowie Polizei gar der Manipulation bezichtigt.Der Angeschuldigte sitzt bereits seit über drei Jahren in Untersuchungshaft, derzeit in La Chaux-de-Fonds. Die Dauer der Untersuchungshaft wird für die ausgesprochene Freiheitsstrafe angerechnet. rsa

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