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Acht Jahre Knast für Schmuggel von Drogen

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Ganze 31 Seiten lang ist das Urteil, das Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin verfasst und gestern am Bezirksgericht Saane zusammenfassend erläutert hat. Zahlreich sind auch die Vergehen, derer Sallin einen 50-jährigen Mann aus Guinea schuldig gesprochen hat. Der Mann war der Kopf eines Drogenrings, den die Freiburger Kantonspolizei im April 2014 ausgehoben hatte (die FN berichteten).

Lasse das Gericht jegliche Hochrechnungen und Schätzungen weg, stelle es fest, dass der Mann rund drei Kilogramm Kokain umgesetzt habe, sagte Sallin. Erschwerend komme hinzu, dass der Drogenring sehr gut organisiert gewesen sei. «Es gab Anbieter aus der Schweiz und dem Ausland, Strassenverkäufer, Schmuggler, Chauffeure und sogar Vorkoster.» Dies zeige, dass der Drogenhandel bandenmässig betrieben worden sei. Auch habe der Beschuldigte, der seit Herbst 2012 in der Schweiz ist, fast seine gesamte Zeit für das Drogengeschäft verwendet, was auf ei- ne gewerbsmässige Ausübung schliessen lasse. Zudem habe der Mann Geld aus dem Drogenhandel ins Ausland überwiesen und damit Geldwäscherei betrieben. Da er mit einem gefälschten Pass auf den Namen seines Bruders in die Schweiz eingereist war und damit ein Halbtax-Abonnement der SBB gekauft hatte, sprach Sallin ihn ebenfalls der Fälschung von Ausweisen und der Urkundenfälschung schuldig.

«Schuld ist schwer»

Das Strafmass für diese Vergehen liege im Rahmen zwischen einem und zwanzig Jahren Zuchthaus, sagte Sallin. Der banden- und gewerbsmässige Betrieb des Drogengeschäfts verschärfe die Strafe. «Auch ist die Schuld des Mannes schwer: Er hat die Vergehen vorsätzlich begangen.» Ebenfalls habe er den Handel in verschiedenen Kantonen sowie auf nationaler und internationaler Ebene betrieben. «Und schliesslich war er bereits drei Mal wegen Drogendelikten verurteilt worden. Die knapp elf Jahre Gefängnis hatten aber offenbar überhaupt keinen Effekt», sagte Sallin. Er verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren, abzüglich der bereits in Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug abgesessenen Tage. Auch muss der Mann Auslagen und Gebühren von insgesamt über 60 000 Franken übernehmen, hinzu kommen die Anwaltskosten von über 34 000 Franken.

Zehn Leute entkommen

Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz, der eine Strafe von neun Jahren gefordert hatte. Damit sei nun das Verfahren um diesen Drogenring bis auf einen kleinen, letzten Fall abgeschlossen. 24 Personen wurden verurteilt. «Etwa zehn Personen konnten uns jedoch entkommen.»

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