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Affäre Piller: Kantonsgericht weist Beschwerde der Migros zurück

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Die Strafkammer des Kantonsgerichts hat die Beschwerde der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg gegen die Einstellungsverfügung im Strafverfahren gegen dessen Ex-Präsidenten Damien Piller abgewiesen.

Nach der Generalstaatsanwaltschaft hat nun auch das Kantonsgericht Freiburg bestätigt, dass sich die Vorwürfe des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung gegen den ehemaligen Migros-Regionalchef Damien Piller strafrechtlich nicht erhärten lassen. Mit Urteil vom 5. Januar wies die Strafkammer die Beschwerde der Genossenschaft Migros Neuenburg-Freiburg ab.

Damit bestätigte die zweite Instanz die Klassierung der Affäre, verurteilte die Migros zur Zahlung der Verfahrenskosten und sprach Damien Piller eine Entschädigung zu. Das Gericht hat auch die Einstellungsverfügung für die ehemalige Direktorin der Migros Neuenburg-Freiburg, Marcelle Junod, bestätigt. Auch ihr wird eine Entschädigung zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft war 2019 aufgrund von zwei Strafanzeigen der Migros tätig geworden. Piller war damals Präsident der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg, aber auch Immobilieninvestor. Die Direktion der Migros-Regionalgenossenschaft warf ihm vor, bei zwei Migros-Bauten in La Roche und Belfaux zu Unrecht je 800’000 Franken kassiert zu haben (die FN berichteten).

Wie die Anwälte von Damien Piller in einer Medienmitteilung schreiben, zeigt das Urteil des Kantonsgerichts, dass die Klagen der Migros einzig und allein den Zweck verfolgt hätten, sich eines Regionalpräsidenten zu entledigen, der in ihren Augen als zu einflussreich gegolten und sich zu stark gegen eine Zentralisierung innerhalb des Migros-Bundes ausgesprochen habe. 

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Affäre noch nicht ausgestanden

Noch hängig ist gemäss Generalstaatsanwalt Fabien Gasser ein zweites Strafverfahren, das von der Migros durch eine Strafanzeige im November 2020 gegen Damien Piller eingeleitet worden war. Es geht um den Verdacht auf Betrug im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Allerdings zieht Gasser auch in diesem Fall eine Einstellung des Verfahrens in Betracht.

Noch weit von einer Entscheidung entfernt ist das Zivilverfahren vor dem Saanegericht, wie Piller-Anwalt Philippe Leuba auf Anfrage der FN sagte. Die MigrosGenossenschaftsBund macht darin Ansprüche über 1,6 Millionen Franken geltend. 


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