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Justiz stellt Strafverfahren gegen Ex-Migros-Chef Damien Piller ein

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Beim Bau von zwei Migros-Märkten im Kanton Freiburg hat es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Verfehlungen gegeben. Sie hat das Verfahren gegen Ex-Migros-Chef Damien Piller eingestellt.

Im Juli 2019 reichten der Migros-Genossenschaftsbund und die Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg Strafanzeigen gegen den damaligen Verwaltungspräsidenten der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, Damien Piller, sowie die ehemalige Geschäftsführerin der Regionalgenossenschaft, Marcelle Junod, ein. Sie bezichtigten sie der ungetreuen Geschäftsbesorgung und subsidiär des Betrugs in Höhe von 1,8 Millionen Franken. Diesen Betrag soll Piller beim Bau von zwei Migros-Märkten in La Roche und Belfaux in seine eigene Tasche gewirtschaftet haben. Denn Piller war nicht nur Migros-Präsident, er ist auch Immobilieninvestor (die FN berichteten).

Nun hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt, wie sie am Dienstag mitgeteilt hat. Aus dem Schneider sind die beiden allerdings noch nicht. Zum einen ist die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig; sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts angefochten werden. Zum anderen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall auch zivilrechtliche Aspekte hat. Diese müssten Zivilgerichte beurteilen.

Umfangreiche Ermittlungen

Wie die Staatsanwaltschaft festhält, wurde die Baustelle in Belfaux von der Firma Anura AG geleitet, die Piller geführt hat. Um die Baustelle in La Roche kümmerte sich die Firma Constructor AG, die einige Monate nach Abschluss der Arbeiten an Piller abgetreten wurde. Die Migros und die beiden Firmen schlossen je einen Generalunternehmervertrag ab. Die Migros wurde dadurch verpflichtet, ihren Vertragspartnern insgesamt 1,6 Millionen Franken zu bezahlen – als «Beitrag an den Bau der für die Unterbringung der Migros notwendigen Infrastrukturen», wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Telefon abgehört

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen hörten die Behörden auch das Telefon der ehemaligen Geschäftsführerin ab, wie aus dem Communiqué hervorgeht. Am Ende der Strafuntersuchung sei die Staatsanwaltschaft jedoch zum Schluss gekommen, dass sich der Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung nicht erhärten lasse, genauso wenig wie jener des Betrugs.

Um Damien Piller eine qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorwerfen zu können, hätte er gemäss Staatsanwaltschaft zumindest von der Gehilfenschaft der ehemaligen Geschäftsführerin profitieren müssen, da er als Verwaltungspräsident nicht befugt gewesen sei, für die Migros Neuenburg-Freiburg vertragliche Verpflichtungen einzugehen.

Keine Beweise

Die Verträge und die Zahlungen hat indes die Geschäftsführung unterschrieben respektive genehmigt. Die Untersuchung habe keine Beweise für eine rechtswidrige Beteiligung der Geschäftsführerin oder eines anderen einflussreichen Mitglieds der Geschäftsführung geliefert, so die Staatsanwaltschaft. Piller habe Junod zudem zu keinen betrügerischen Handlungen angestiftet. «Und es gab kein Lügengebäude, das auf Betrug schliessen lässt.»

Offen bleibt gemäss der Staatsanwaltschaft die Frage, ob die Verträge nur zugunsten von Damien Piller abgeschlossen worden sind oder ob es eine Gegenleistung für die Migros gegeben hat. Diese Frage müssten die Zivilgerichte entscheiden. Ein entsprechendes Verfahren läuft. 

Das Verfahren wegen Urkundenfälschung bei der Vertrauensabstimmung durch die Migros-Regionalgenossenschaft am 16. November 2019 ist indes nach wie vor bei der Neuenburger Staatsanwaltschaft hängig, wie Generalstaatsanwalt Fabien Gasser auf Anfrage schreibt. Er habe eine Vereinigung der Verfahren vorerst abgelehnt.

Knappe Reaktion der Migros

Die Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg kommentiert die Entscheidung der Freiburger Staatsanwaltschaft am Dienstag in zwei Sätzen:

Wir nehmen Kenntnis von der Einstellung des Strafverfahrens, das über drei Jahre gedauert hat, wovon allein die Untersuchungen der Finanzbrigade eineinhalb Jahre in Anspruch nahmen.

Eveline Jeanrichard
Direktionsmitarbeiterin, Migros Neuenburg-Freiburg

Die Migros Neuenburg-Freiburg werde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun analysieren.

«Boshafte Intrige»

In den Augen von Damien Piller bestätigt die Einstellung des Strafverfahrens, dass alles korrekt abgelaufen ist und dass weder ihm noch Marcelle Junod etwas vorgeworfen werden kann.

Die Anschuldigungen waren eine boshafte Intrige, um sich eines Regionalpräsidenten zu entledigen, der in Zürich als zu einflussreich betrachtet worden war.

Damien Piller
Geschäftsmann und Anwalt

Chronologie

Die Affäre Piller

Ende 2017: Ein Whistleblower äussert den Verdacht auf ungerechtfertigte Zahlungen zugunsten von Damien Piller. Der Migros-Genossenschaftsbund (MGB) lässt die Vorgänge von einem Experten untersuchen. Weil dabei gemäss Piller Auditregeln verletzt worden seien, schlägt die Gottlieb-Duttweiler-Stiftung eine zweite Untersuchung vor. 1. Juli 2019: Der MGB lehnt das ab und reicht Strafanzeige gegen Piller ein. 16. Juli 2019: Auch die Direktion der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg (MNF) reicht Strafanzeige ein. Damit soll erreicht werden, dass Vorwürfe zu ungetreuer Geschäftsführung von unabhängiger Stelle untersucht werden. Ende August 2019: Der von der MNF-Verwaltung in Auftrag gegebene Expertenbericht kommt zum Schluss, es gebe keine Beweise dafür, dass Piller Geld unterschlagen habe. Der Genossenschaftsrat der MNF teilt diese Meinung nicht. Mitte September 2019: In einer Konsultativabstimmung entzieht er Piller und der restlichen Verwaltung das Vertrauen. 16. November 2019: Da ausser einer Person kein weiteres Mitglied des Gremiums zurücktritt, führt der Rat eine Urabstimmung über die Abberufung durch – ein in der Geschichte der Migros bisher einmaliger Vorgang. Piller hatte zuvor vergeblich gegen die Durchführung der Urabstimmung geklagt. 20. November 2019: Es wird bekannt gegeben, dass sich 64,5 Prozent der Abstimmenden gegen die Abberufung ausgesprochen hätten. Zwei Tage zuvor meldete das Westschweizer Fernsehen RTS, dass ein Postangestellter in einer kleinen Gemeinde ausserhalb des Einzugsgebiets der Genossenschaft 400 Wahlzettel gefunden habe. Die Migros-Genossenschaft reicht bei der Neuenburger Staatsanwaltschaft Strafklage wegen Urkundenfälschung und Betrugs ein. 11. Juni 2020: Die Neuenburger Staatsanwaltschaft meldet, dass von den rund 50’000 eingegangenen Stimmzetteln mehr als die Hälfte gefälscht waren. 9. März 2021: Ein Neuenburger Zivilgericht bestätigt, dass die Urabstimmung wegen Abstimmungsbetrugs ungültig ist. Das Urteil hat keine praktischen Auswirkungen. Die Amtsdauer der Mitglieder der Verwaltung war am 30. Juni 2020 zu Ende gegangen. Juli 2019: Der Migros-Genossenschaftsbund und die Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg reichen Strafanzeigen gegen den damaligen Verwaltungspräsidenten der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, Damien Piller, sowie die ehemalige Geschäftsführerin der Regionalgenossenschaft, Marcelle Junod, ein. Sie bezichtigen sie der ungetreuen Geschäftsbesorgung und subsidiär des Betrugs. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser eröffnet nach verschiedenen Voruntersuchungen ein formelles Strafverfahren (die FN berichteten). 9. Januar 2023: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. rsa

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