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«Alle gingen davon aus, dass das Geld reicht»

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Das Polizeigericht Tafers hat gestern ein Urteil der Freiburger Staatsanwaltschaft revidiert und ein Sensler Ehepaar freigesprochen. Die 66-jährige Frau und ihr 67-jähriger Mann hatten sich während Jahren um zwei alleinstehende ältere Brüder gekümmert. Der Mann, ein Neffe der beiden, half Jahrzehnte auf deren Hof aus und konnte diesen später zu einem guten Preis übernehmen. Als die Männer nicht mehr alleine leben konnten, nahm das Paar sie zu sich, gewährte ihnen Kost und Logis, pflegte sie und kümmerte sich auch um ihre finanziellen Angelegenheiten. Dies auch, nachdem der eine Bruder 2008 starb und der andere der Frau eine Vollmacht für die Bankkonten ausstellte. Als dieser 2012 starb, blieb vom Vermögen nichts übrig, um die Bestattungskosten zu begleichen. Die nächsten Verwandten haben daraufhin Klage gegen das Ehepaar eingereicht, weil sie Veruntreuung vermuteten. Sie stützten sich auf ein Schreiben des verstorbenen Mannes, dass genügend Geld für die Beerdigung und die Grabpflege vorhanden sein sollte.

Paar verurteilt

Der Fall landete bei der Freiburger Staatsanwaltschaft. Diese fand keinen Hinweis auf Veruntreuung, legte dem Ehepaar aber zu Last, dass dieses Gesuche für Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung zu spät eingereicht hatte. So seien dem alten Mann Leistungen von rund 25 000 Franken entgangen. Das Ehepaar wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Gegen dieses Urteil hat das Ehepaar Rekurs eingelegt, so dass der Fall nun vor dem Polizeigericht Tafers landete. Die Befragung durch Gerichtspräsident Peter Rentsch ergab, dass die Frau sich zwar um die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen kümmerte, aber keine Ahnung hatte, dass dieser Anrecht auf Zusatzleistungen gehabt hätte. Eine Spitexmitarbeiterin und eine Vertreterin von Pro Senectute hatten später die Anträge für Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung ausgefüllt. Die Frau gab an, dass sie mit den abgehobenen Beträgen die laufenden Rechnungen wie Krankenkasse, Arzt- und Spitalkosten bezahlt habe.

Die Verwandten machten gestern geltend, dass die beiden Männer sehr bescheiden gelebt hätten und dass es deshalb unverständlich sei, dass kein Vermögen übrig blieb. Sie nahmen auch an, dass der Hof deshalb so günstig an den Neffen überging, weil dies an die Bedingung geknüpft war, dass das Paar die Brüder in Obhut nahmen.

Vertraglich nicht geregelt

Ingo Schafer, Verteidiger des Ehepaars, wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass diese Gegenleistung nirgendwo schriftlich festgehalten worden war. «Meine Mandanten haben sich lediglich um zwei betagte Menschen gekümmert, damit deren Wunsch, nicht ins Pflegeheim zu müssen, erfüllt werden konnte.» Auch habe das Paar nie einen Vertrag für die Vermögensverwaltung des Mannes abgeschlossen. «Sie hatten also keine Geschäftsführerstellung und damit auch nicht die Pflicht, das Vermögen zu halten oder gar zu vermehren.» Würde das Urteil der Staatsanwaltschaft gelten, dann hätte dies Konsequenzen für jeden, der jemandem helfe, argumentierte Ingo Schafer. «Alle–das Ehepaar, der Verstorbene und die Erben–gingen davon aus, dass das Geld für die Deckung aller Kosten reicht. Das stellte sich als falsch heraus.»

Polizeirichter Peter Rentsch folgte in seinem Urteil den Argumenten des Verteidigers: Das Paar habe nicht bewusst seine Pflichten verletzt, sondern habe die Vorgaben für Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung nicht gekannt. Einen detaillierten Auftrag für die Vermögensverwaltung habe es nicht gegeben. In seiner Begründung für den Freispruch ging er auch auf den «im Raum liegenden Vorwurf der Veruntreuung ein»: Aus den Unterlagen sei klar ersichtlich, dass die Einzahlungen des Paars mit den Bezügen von den Konten übereinstimmen, betonte Peter Rentsch. Für eine Bereicherung gebe es also keine Anzeichen.

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